„Inklusion verpflichtet Bildungseinrichtungen, die vielfältigen Lebenswelten von Kindern zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass kein Kind ausgegrenzt wird."

Benachteiligungen auf Grund von

  • Herkunft, 
  • Geschlecht, 
  • Hautfarbe, 
  • Alter, 
  • Familienkonstellation, 
  • Behinderung, 
  • Aufenthaltsstatus, 
  • Fluchtgeschichte, 
  • Sprache, 
  • Religion 
  • u.a.

verletzen elementare Rechte von Kindern, wie das Recht auf Bildung und das Recht auf Schutz vor Diskriminierung. Sie beschädigen Kinder in ihrem Selbstwertgefühl und mindert häufig ihre Lernmotivation. Dies betrifft bereits junge Kinder, auch in Kitas. Erleben Kinder die Kita jedoch als Lernort, der ihnen Respekt für ihre Besonderheiten entgegenbringt und auch für die der anderen Kinder und Familien, so entwickeln sie ein positives Selbstbild sowie Respekt gegenüber Anderen und einen kompetenten Umgang mit Verschiedenheit.

Erleben die Kinder die Kita als einen Lernort, der vor Ausgrenzung und Abwertung schützt und es niemandem erlaubt, andere herabzuwürdigen oder zu diskriminieren, so lernen sie, Ungerechtigkeiten zu erkennen und sich gemeinsam mit anderen für Gerechtigkeit einzusetzen."

(Auszug aus den Bänden 1-4 INKLUSION IN DER KITAPRAXIS, Institut für den Situationsansatz und Fachstelle Kinderwelten (Hrsg.), WAmiki Verlag 2016, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)